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Deutsche Beamten Versicherung (DBV) - Bayerische Beamten Versicherung (BBV)
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Familienangehörige und Besonderheiten bei der Beihilfe des Bundes:
Sie erhalten als Bundespolizeianwärter und als Bundespolizist
bis zum Dienstzeitende freie Heilfürsorge.
Ebenfalls beihilfefähig sind Ehepartner und Kinder
bei beihilfeberechtigten /heilfürsorgeberechtigten Beamten.
Keine Heilfürsorge für Ehepartner und Kind
Kinder und Ehepartner von heilfürsorgeberechtigten Polizeianwärter oder Polizisten unterliegen der Beihilfe. Ehepartner erhalten 70% Beihilfe und, jede beihilfefähige Kind 80%.
Insofern ist hier Handlungsbedarf erforderlich und eine Restkostenversicherung in Höhe von 30% bzw. 20% nötig.
Kinder
ab 45,37 € ist der Monatsbeitrag für ein beihilfefähige Kind eines Bundesbeamten zwischen ein und fünfzehn Jahren. Ab 16 bis zum 18. Lebensjahr ab 56,75 €.
Ehepartner
Der Monatsbeitrag für einen beihilfefähigen Ehepartner eines Bundesbeamten beträgt bei einem Eintrittsalter von 20 Jhren ab 110,54 €. bei einem Eintrittsalter von 25 Jahren ab 133,72 € und bei einem Eintrittsalter von 30 Jahren ab 143,33 €